AGB | Fuchs-Movesa AG

Hauptinhaltsbereich

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  • 1. Geltungsbereich, Allgemeines

    Jeder Kunde der Fuchs-Movesa AG (FUMO) anerkennt mit seiner Bestellung die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen, welche wir uns vorbehalten ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version der AGB. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden sind. Die rechtlichen Hinweise zu Urheberrecht und Datenschutz können jederzeit online eingesehen werden.

  • 2. Angebote und Offerten

    Unsere Lagerlisten, Verkaufsunterlagen und Offerten sind stets unverbindlich und ohne Gewähr. Kostenvoranschläge bei FOX können nach der angeforderten Reparatur um +/- 15% abweichen, da der endgültige Aufwand erst nachträglich eruiert werden kann. Offerten und Vertragsabschlüsse betreffend Werkslieferungen erfolgen immer unter Vorbehalt der Genehmigung und der Liefermöglichkeit durch die Lieferwerke.

  • 3. Preise

    Die unverbindlichen Verkaufspreisempfehlungen (UVP) sind in Schweizer Franken (CHF) inklusiv 8.1 % Mehrwertsteuer (MwSt). Der Händler ist frei in seiner Preispolitik. Die Händlerpreise (HP) sind in Schweizer Franken (CHF) exklusiv 8.1 % Mehrwertsteuer (MwSt). Preisberichtigungen aufgrund von höheren Einstandspreisen, geänderten Devisenkursen oder Zöllen etc. sowie unvorhersehbaren Ereignissen bleiben uns vorbehalten. Die Statt-Preise der Online-Verkaufsförderungsmassnahmen (Deals, Monats-Deals und Outlet) beziehen sich auf den bisherigen Händlerpreis.

  • 4. Lieferkonditionen

    Alle vereinbarten Liefertermine sind Richttermine und unverbindlich. Die FUMO ist jederzeit zu Teillieferungen berechtigt. Bei Nachnahme-Sendungen werden keine Artikel in Rückstand genommen. Diese sind bei Lieferbarkeit zu bestellen. Schadenersatzforderungen bei allfälligen Lieferverzögerungen oder gänzlich unterbliebener Lieferung sind ausgeschlossen. Annullationen bei Lieferverzögerungen sind nicht automatisch möglich und müssen von Fall zu Fall besprochen werden. Die aktuellen Lieferkonditionen können jederzeit im eingeloggten Händlerbereich eingesehen werden.

  • 5. Zahlungskonditionen

    Unsere Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum, netto, ohne Abzug oder mit 2 % im Lastschriftverfahren (LSV). Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Ist der Käufer in Verzug, bleibt uns der Rücktritt vom Vertrag vorbehalten. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Spesen und Verzugszinsen zu verrechnen. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet. Verschlechtert sich die finanzielle Lage des Käufers nach Vertragsabschluss oder ist er aus einem Geschäft uns gegenüber mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, entweder Zug um Zug gegen Bezahlung aller Ausstände zu liefern oder vom Vertrag zurückzutreten.

  • 6. Dokumentenversand (Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Gutschriften)

    Die FUMO versendet ihre Dokumente elektronisch. Wünscht ein Kunde einen physischen Versand, kann dieser gegen eine Gebühr angefordert werden.

  • 7. Erfüllungsorte, Versand und Verpackung

    Erfüllungsorte sind für Verkäufe ab Lager Lupfig, für Werkslieferungen die jeweilige Einfuhrzollstation. Transportschäden müssen direkt und umgehend beim anliefernden Spediteur/Transport-Unternehmen reklamiert werden. Die FUMO übernimmt keine Haftung für Transportschäden.

  • 8. Mängelrügen

    Der Käufer hat die Ware sofort nach Erhalt mit aller Sorgfalt bezüglich Menge, Dimension und Qualität zu prüfen und spätestens innert acht Tagen alle Mängel schriftlich zu rügen. Für alle anderen Punkte bezüglich Rücksendungen, verweisen wir auf die «Garantieansprüche» (Abschnitt 10) sowie « Regelung der Retouren aus Falschlieferungen oder der Fehlbestellungen» (Abschnitt 11).

  • 9. Gewährleistung und Schadenersatz

    Nachweisbar mangelhafte Ware tauschen wir gegen Rückgabe der fehlerhaften Ware kostenlos aus, oder schreiben den Faktura-Wert gut, dies nach unserer Wahl und den uns jeweils zustehenden Möglichkeiten. Alle weitergehenden Ansprüche für direkten und indirekten Schaden sowie dem Käufer entstandene Aufwendungen werden ausser bei nachweislich absichtlicher und grobfahrlässiger Verursachung durch uns abgelehnt. Wandelung und Minderung durch den Käufer sind ausgeschlossen. Jeder Anspruch gegen uns setzt vom Käufer nachgewiesene richtige Lagerung, Behandlung und regelmässige Wartung der Ware voraus.

  • 10. Garantie- und Gewährleistungsansprüche

    Eine Garantie oder Gewährleistung für gelieferte Ware wird so weit übernommen, als sie von unseren Vorlieferanten geleistet wird, auf einem schon gefahrenen Fahrrad verbaut ist oder direkt über die Fuchs-Movesa AG im After Market (AM) bezogen wurde. In Garantiefällen gilt, dass alle Versand- und Verpackungs-, sowie Aus- und Einbaukosten zu Lasten des Bestellers gehen. Weitergehende Ansprüche, wie z.B. Schadenersatzansprüche zufolge mittelbarer oder unmittelbarer Sach- und Personenschäden sind gegenüber der FUMO ausgeschlossen. Ansprüche aus Produktehaftpflicht müssen direkt gegenüber dem Hersteller der Produkte geltend gemacht werden. Die FUMO unterstützt in solchen Fällen den Prozess und nimmt eine vermittelnde Rolle wahr. Das gleiche gilt auch für Schäden, welche auf Unfall, Missbrauch, unsachgemässe Behandlung, Vernachlässigung oder natürliche Abnützung zurückzuführen sind.

  • 10.1 Garantieleistung gemäss Kaufvertrag

    Die Garantiezeit bei der FUMO beträgt auf sämtlichen Produkten 2 Jahre, diese läuft ungeachtet der Erbringung allfälliger Garantieleistungen weiter. Dies gilt insbesondere auch für werkseitig auf Fahrradräder verbaute Komponenten und Artikel. Die Garantiezeit läuft ab dem Verkaufsdatum beim Händler. Bei Test- und Ersatzfahrrädern gilt der Anlieferungstermin des Marken-Lieferanten. Die Garantie auf Fahrrad-Komponenten, die innerhalb der Garantiezeit ersetzt oder repariert wurden, verlängert die Garantie des Fahrrades und der übrigen Komponenten NICHT und erlischt in jedem Fall 2 Jahre nach dem ursprünglichen Kauf bzw. Inbetriebnahme des Fahrrades. 

  • 10.2 Vergütung von Garantiefällen

    Teile und Komponenten, die innerhalb der Garantiezeit Material- oder Produktionsfehler aufweisen und eine einwandfreie Funktion beeinträchtigen, werden instandgesetzt oder durch einwandfreie Komponenten derselben Qualitätsklasse ersetzt. Ist ein gleichwertiger Ersatz nicht möglich, behalten wir uns vor, ohne Aufpreis eine passende Alternativ-Komponente zu liefern. Bei allfälligen Rückvergütungen werden Gutschriften erstellt. Es erfolgen keine Barauszahlungen.

  • 10.3 Fälle ohne Garantieanspruch

    Schäden, die durch Sturz, unsachgemässe(m) Gebrauch, Lagerung bzw. ausbleibende Pflege oder durch die Verwendung von Fremdteilen entstanden sind, begründen keinen Garantieanspruch. Schäden, die durch gebrauchsübliche Abnutzung ihre Funktion nicht mehr voll wahrnehmen (z.B. Bremsbeläge, Ketten, Schläuche, Federungskomponenten usw.), die durch Nichtbeachten der Einbau- bzw. Gebrauchs- und Wartungsanweisungen des Fabrikanten entstanden sind sowie Folgeschäden, die durch den andauernden Gebrauch von beschädigten Komponenten verursacht oder durch mangelhafte Prüfung ausgelöst wurden, sind von jeglicher Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen.

  • 10.4 Montagefehler

    Ist der Anlieferungszustand bei Fahrrädern oder eBikes fehlerhaft, so muss die Beanstandung direkt mit dem Fahrrad-Lieferanten stattfinden.

  • 10.5 Wichtige Merkpunkte zur effizienten Abwicklung

    Unsere Marken-Lieferanten legen die Garantie- und Entschädigungspolitik fest. Zur Sicherstellung einer speditiven und reibungslosen Abwicklung von Entscheidungen und Vergütungen in Zusammenarbeit mit externe Produktionsfirmen sind Informationen bzw. genaue Fehlerbeschreibungen im Garantieprozess unabdingbar. Fälle mit den Angaben «schaltet schlecht» oder «funktioniert nicht» reichen nicht aus und können nicht bearbeitet werden. Die FUMO vermittelt in diesem Prozess und gibt die Entschädigungen 1:1 an ihre Kunden weiter. Sie als Händler sind am nächsten beim Kunden und haben das umfassendste Bild der Situation. Sie sind verantwortlich für verständliche Kommunikation und das Einreichen der Entscheidungsgrundlagen, die zur Vergütung führen. Je vollständiger, sauberer und verständlicher diese Informationen sind, desto effizienter wird der Entscheidungs- und Vergütungsprozess ablaufen.

  • 10.6 Garantieablehnung und Verrechnung von Zeitaufwand

    FUMO retourniert in der Regel die Ware mit einer kurzen Begründung, wieso der Fall nicht positiv beurteilt oder bearbeitet werden konnte. Zur Unterstützung der raschen Abwicklung gegenüber Ihrem Kunden, kann es auch sein, dass wir bei negativ beurteilten Fällen, den notwendigen Ersatzartikel unaufgefordert retournieren und in Rechnung stellen. Zusätzliche Aufwände wie zum Beispiel Reinigung, Demontage, Umtriebe bei wiederholt falsch oder unvollständiger Einsendung von Dokumenten werden nach Zeitaufwand verrechnet. Arbeiten, welche nicht unter Garantie ausgeführt werden, mutieren, wenn vom Händler gewünscht, in einen kostenpflichtigen Service-Auftrag. Der Stundenansatz der FUMO beträgt CHF 120.-, wobei mindestens eine Gebühr von CHF 25.- anfällt.

  • 11. Regelung der Retouren aus Falschlieferungen oder der Fehlbestellungen

    Ihre rasche Rücklieferung innert maximal 30 Tagen ist uns wichtig – bitte retournieren sie Waren aus Falschlieferungen, Fehlbestellungen oder Mehrfachbestellungen möglichst umgehend – denn nur so kann die FUMO die Artikel noch während der Saison preisstabil wiederverkaufen. Die Rechnung sind dem Artikel unbedingt beizulegen. Folgende Rücknahmefälle müssen von der FUMO abgelehnt werden:

    • Rücklieferung der Ware über 30 Tage nach Auslieferung
    • Hosen, Socken und Unterwäsche (aus hygienischen Gründen)
    • Liquidationsartikel, mit reduzierten Preisen
    • Unvollständige, gebrauchte, schmutzige und/oder defekte Artikel
    • Rücksendungen mit beschädigter Original-Verpackung Bar-Codes, Etiketten, welche einen preisstabilen Weiterverkauf verunmöglichen
    • Artikel, die zu Testzwecken verbaut werden und dadurch Verschleissspuren aufweisen, die einen Wiederverkauf verunmöglichen

    Bei Nichtbeachten dieser Regeln behält sich die FUMO eine portopflichtige Retournierung der Ware, sowie eine Verrechnung einer Bearbeitungspauschale von 20 % des Warenwertes, jedoch mind. CHF 25.– vor.

  • 12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    Anwendbar ist Schweizer Recht. Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten CH-5200 Brugg.